Eignungsgebiete für Windenergie in Ausserrhoden in Kraft gesetzt

* Der Bund hat sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in zwei Prioritäten im Richtplan beider Appenzell genehmigt. * Der Ausserrhoder Regierungsrat setzt nun die Richtplan-Anpassung auf den 1. März in Kraft. * In beiden Kantonen sind Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais, Trogen), Ruppen Nord/Honegg AI (Trogen, Wald) der Priorität A zugeordnet.

Kanton AR
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Veröffentlicht am

18.2.2026

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Die Richtplananpassung auf den 1. März schafft für potenzielle Investorinnen und Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage. (Bild:Juvent/Fançois Comina)
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