Appenzell Innerrhoden erleichtert energetische Sanierungen

* Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Vorschriften für energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden gelockert. * Zusätzliche Aussenwärme-Dämmungen dürfen neu den Grenzabstand zum Nachbargrundstück auch ohne Zustimmung der Nachbarschaft unterschreiten. * Die Lockerung betrifft ausschliesslich bestehende Bauten und ist unabhängig von der Bauzone.

Rheintal 24
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Veröffentlicht am

1.6.2026

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In Appenzell Innerrhoden kann der gesetzliche Grenzabstand zum Nachbargrundstück bei Sanierungen unter Voraussetzungen unterschritten werden.
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