Wenn Mitarbeitende zur Konkurrenz wechseln wollen: Das Konkurrenzverbot

* Ein Wechsel von Mitarbeitenden zur Konkurrenz kann für Unternehmen heikel sein. * Besonders dann, wenn langjährige Kundenbeziehungen, vertrauliche Informationen oder spezialisiertes Know-how betroffen sind. * Rechtlich gilt jedoch ein klarer Grundsatz: Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen ehemalige Mitarbeitende ihren früheren Arbeitgeber grundsätzlich konkurrenzieren. Einschränkungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Stach Rechtsanwälte
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Veröffentlicht am

27.10.2026

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Bei einem Verstoss gegen ein wirksames Konkurrenzverbot kann der Arbeitgeber Ersatz des Schadens verlangen.
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