Finanzielle Anreize vom Kanton St.Gallen für den Abbruch ungenutzer Bauten

* Der Kanton St.Gallen will finanzielle Anreize für den Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude ausserhalb von Bauzonen schaffen. * Mit einem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz legt die Regierung die Basis für eine Abbruchprämie. * Damit sollen die Zahl der Bauten sowie die versiegelten Flächen ausserhalb von Bauzonen langfristig stabilisiert werden.

Sardona 24
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Veröffentlicht am

4.11.2026

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Auf kantonaler Ebene soll die Abbruchprämie voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.
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