Säule 3a: Keine Benachteiligung für Schweizer Grenzgänger

Geht es nach der Eidgenössischen Steuerverwaltung, sollen Schweizer Grenzgängerinnen und Grenzgänger keinen Steuerabzug mehr für die Säule 3a geltend machen dürfen. Wer in der Schweiz wohnt und hier Steuern zahlt, soll jedoch nicht benachteiligt werden, nur weil er in Liechtenstein arbeitet. Der St.Galler Kantonsrat hat daher unsere Standesinitiative gutgeheissen und schickt damit ein klares Zeichen nach Bern.

Sascha Schmid und Christian Lippuner
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Veröffentlicht am

4.5.2026

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KOMMENTAR

Gastkommentar Säule 3a FL Schmid und Lippuner
Sascha Schmid (SVP) und Christian Lippuner (FDP), Kantonsräte des Kantons St.Gallen.

Gemäss dem liechtensteinischen Amt für Statistik arbeiteten im Jahr 2024 über 15’000 Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz im Fürstentum Liechtenstein. Ein grosser Teil davon dürfte im Kanton St.Gallen zu Hause sein, insbesondere in den Regionen Rheintal, Werdenberg und Sarganserland. Diese Menschen leben hier, konsumieren hier, zahlen hier Steuern und tragen damit zum Gemeinwesen in der Schweiz bei. Es ist deshalb stossend, wenn sie bei der privaten Altersvorsorge plötzlich ohne ersichtlichen Grund schlechter behandelt werden sollen als andere Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ändert die Spielregeln in einem technokratischen Akt
Auslöser ist eine neue Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ab der Steuerperiode 2027 soll der Abzug von Einzahlungen in die Säule 3a für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz entfallen, wenn sie in Liechtenstein arbeiten und dort den Sozialversicherungen unterstellt sind. Das Steueramt des Kantons St.Gallen hat solche Abzüge bisher zugelassen. Damit würde eine bewährte Praxis, die während fast 40 Jahren funktioniert hat, ohne überzeugenden Grund oder eine gesetzliche Änderung beendet.

Das ist weder nachvollziehbar noch gerecht. Denn an der Lebensrealität der Betroffenen ändert sich nichts: Sie wohnen in der Schweiz, bezahlen in der Schweiz Steuern und müssen auch hier für ihr Alter vorsorgen. Gerade die Säule 3a ist ein wichtiges Instrument der Eigenverantwortung. Wer privat fürs Alter spart, entlastet langfristig auch die Allgemeinheit. Denn gute Vorsorge hilft mit, Altersarmut zu verhindern und eine spätere Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen zu vermeiden. Es liegt also im klaren Interesse der Schweiz und unseres Kantons, dass auch diese Bevölkerungsgruppe weiterhin Anreize hat, fürs Alter privat vorzusorgen.

Enge Zusammenarbeit und vergleichbare Vorsorgesysteme
Das Fürstentum Liechtenstein ist mit der Schweiz so eng verbunden und wirtschaftlich eingebunden wie kein anderes Land: Es nutzt den Schweizer Franken, ist Teil des Schweizer Mehrwertsteuersystems und hat offene Grenzen ohne Zollkontrollen. Schweizer Grenzgängerinnen und Grenzgänger können in Liechtenstein ohne Bewilligung arbeiten und versteuern ihren Lohn dank dem Doppelbesteuerungsabkommen mit wenigen Ausnahmen ausschliesslich in der Schweiz.

Auch die Post, Berufsbildung und Teile des Gesundheitswesens sind eng mit der Schweiz verflochten. Die Grenzgängersituation mit Liechtenstein ist zudem schweizweit einzigartig: in allen anderen Grenzregionen verläuft der Pendlerstrom aus dem Ausland in die Schweiz. Mit Liechtenstein verhält es sich genau umgekehrt: Der Pendlerstrom verläuft grossmehrheitlich aus der Schweiz nach Liechtenstein.

Hinzu kommt: Die Schweiz und Liechtenstein verfügen im Bereich der Sozialversicherungen und der beruflichen Vorsorge über eng abgestimmte Systeme. Zwischen beiden Staaten bestehen seit Jahren völkerrechtliche Abmachungen, etwa bei der Überweisung von Freizügigkeitsguthaben. Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet bei der Säule 3a plötzlich ohne Not und ohne einen demokratisch legitimierten Prozess eine künstliche Hürde aufgebaut werden soll. Wer in der Schweiz wohnt, in der dritten Säule vorsorgt und Steuern bezahlt, darf nicht Opfer einer formalistischen und technokratischen Praxisänderung werden.

St.Galler Kantonsrat und Regierung schicken Vorstoss nach Bern
Unsere Standesinitiative verlangt deshalb, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge so angepasst wird, dass für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort Liechtenstein der steuerliche Abzug von Beiträgen an die Säule 3a weiterhin möglich bleibt. Es geht um die Wahrung einer fairen, vernünftigen und unbürokratischen Lösung.

Erfreulich ist, dass eine grosse Mehrheit des St.Galler Kantonsrats unsere Standesinitiative angenommen hat. Auch die Regierung stellte klar, dass sie die neue Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung ablehnt. Das ist ein wichtiges Signal aus unserem Grenzkanton nach Bern. Die Botschaft ist klar: Wer in der Schweiz wohnt und hier Steuern bezahlt, soll auch bei der Altersvorsorge fair behandelt werden. Alles andere wäre eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Menschen, die tagtäglich Verantwortung für sich selbst übernehmen.

Über Sascha Schmid
Sascha Schmid (32), Fraktionspräsident der SVP Kanton St.Gallen. Seit zehn Jahren vertritt er den Wahlkreis Werdenberg im St.Galler Kantonsrat. Der Informatiker (M.Sc. HSG) arbeitet als Senior IT-Revisor für eine Bank und ist Vorstandsmitglied des kantonalen Hauseigentümerverbands.
Über Christian Lippuner
Christian Lippuner (53) vertritt seit 2020 den Wahlkreis im Werdenberg im Kantonsrat. Von 2021 bis 2025 war er der Fraktionspräsident der FDP St.Gallen. Der Betriebsökonom FH ist Geschäftsführer und Inhaber eines Treuhandunternehmens und Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerbeverbands sowie der AHV-Ausgleichskasse des Gewerbes im Kanton St.Gallen.
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