* Auf Druck des Schuhherstellers On mit Produktion in Asien hat das Institut für Geistiges Eigentum die Rechtsanwendung der Swissness gelockert. * Während viele Branchen und Verbände damit leben können, protestiert die Schuhbranche und droht mit rechtlichen Schritten. * Im Zentrum stehen Künzli Swissschuh in Brugg AG und Kybun Joya in Roggwil TG.

Da hatten sich das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und die Vereinigung Swiss Enforcement, die die Swissness-Regeln durchsetzt, einen smarten Plan ausgedacht. Der Verein wird von grossen Wirtschaftsverbänden wie Economiesuisse und Swissmem getragen; auch das IGE ist ein Mitglied. Im Streit mit dem Schuhhersteller On, der praktisch nur in Vietnam und Indonesien produziert und weltweit (und neu auch in der Schweiz) trotzdem mit dem Schweizerkreuz wirbt, sollte in die Schranken gewiesen werden. Als Helfershelfer boten sich die chinesischen Behörden an, die ebenfalls strenge Marken kennen. Die Taktik funktionierte: Die Chinesen wurden bei On vorstellig und setzten gehörigen Zeitdruck auf.
Doch On kehrte den Spiess um und verlagerte das Problem zurück in die Schweiz und drohte mit rechtlichen Schritten bis vor Bundesgericht. Das muss das IGE beeindruckt haben, denn ab jetzt gilt bei den Swissness-Regeln ein fauler Kompromiss: Zwar müssen ab jetzt zwar weiterhin 60 Prozent der Produktionskosten industrieller Güter (bei Lebensmitteln sind es 80 Prozent) in der Schweiz anfallen (siehe Kasten zu den rechtlichen Vorgaben unten), aber immerhin darf man auch beim Unterschreiten das Schweizerkreuz in den Markenauftritt integrieren. Einfach «sehr restriktiv»: einzig zwischen den Worten «Swiss» und der Tätigkeit, etwa «Engineering», und auch nicht grösser als die Schriftgrösse rundherum. On freut das: Das sei Ausdruck «eines zeitgemässen Verständnisses von Swissness und trägt der Realität moderner Schweizer Wertschöpfung Rechnung», zumal die Entwicklung in Zürich stattfinde. Sprich: Die Produktion ist das eine, aber Forschung und Entwicklung müssten in der Schweiz verbleiben, und hier will das IGE die Rahmenbedingungen wirtschaftsfreundlicher machen.
Tatsächlich wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Swissness-Verstösse vom IGE untersucht. Diese endeten jedoch meist in aussergerichtlichen Einigungen oder wurden durch administrative Massnahmen wie Verfügungen und Verwarnungen erledigt. Auch damals scheute das IGE den Rechtsweg.
Das IGE begründet seinen Entscheid so:
«Die Schweizer Wirtschaft steht aufgrund der anhaltenden Frankenstärke und der hohen US-Zölle seit einiger Zeit stark unter Druck. Damit wird die Stellung von Schweizer Unternehmen auf dem globalen Markt schwieriger. Unter diesen Voraussetzungen gilt es, die Gesetze möglichst zu Gunsten der Unternehmen anzuwenden. Gerade mit Blick auf die USA wird es für gewisse Schweizer Branchen wichtig, vor Ort produzieren zu können, womit sie dort die Swissness-Kriterien nicht mehr erfüllen. Gleichwohl haben sie aber ein legitimes Interesse daran, auf die Swissness und die damit verbundenen Qualitätsvorstellungen der in der Schweiz verbleibenden Herstellungsschritte hinweisen zu können. So wird der Innovationsstandort Schweiz nachhaltig gestärkt.»
Das wirkt aus zwei Gründen irritierend. Erstens ist der Begriff «legitim» eine reine Parteienbehauptung. Was legitim ist, entscheiden Gerichte. Gerade in der Geopolitik wird derzeit beispielsweise von «legitimen Interessen» gesprochen, wenn es um die Legitimität alles andere als gut bestellt ist. Zweitens: Was hilft es, wenn man den Innovationsstandort Schweiz unterfüttern will, aber gleichzeitig den Produktionsstandort aushungert? Dazu hat sich das IGE bisher nicht geäussert. Kommt dazu, dass On schon vor dem Zoll-Hammer konsequent in Asien produzierte, und offenbar hat sich das damals schon gelohnt – vor allem für die Chefetage, die sich fürstlich entschädigen liess.
Widerstand auch aus der Ostschweiz gegen die «Lex On»

Der Kompromiss stösst den Schweizer Schuhherstellern sauer auf, die tatsächlich in der Schweiz produzieren. Roberto Martullo, Inhaber der Künzli Swissschuh AG, wettert jetzt: Dieser Deal sei ein Präzedenzfall und ermutige Firmen, die keinen Bezug zur Schweiz haben, das Schweizerkreuz zu verwenden. Das schade dem Image der Schweiz und benachteilige die Betriebe, die weiterhin in der Schweiz produzierten. Man prüfe jetzt rechtliche Schritte, konkret: Man werde «alle juristischen Mittel ausschöpfen, um diese Lex ON zu bodigen.»
Das ist allerdings keine leichte Aufgabe. Denn es handelt sich nicht um eine Gesetzesänderung, vielmehr ist es eine vom IGE angestossene «Praxispräzisierung zur Swissness-Gesetzgebung» und damit nicht mehr als eine Auslegung des Markenschutzgesetzes, dessen Artikel viel Raum für Interpretationen lassen. Trotzdem sind rechtliche Schritte möglich.

Ins gleiche Horn stösst Claudio Minder, Co-CEO von Kybun Joya, «Schuhmacher der Nation». Er betont, die Gruppe mit Sitz im thurgauischen Roggwil produziere die Schuhe vollständig in der Schweiz. Die Kybun- und Kandahar-Schuhe würden im st.gallischen Sennwald produziert, «mit echtem Handwerk, nach Schweizer Richtlinien und zu Schweizer Kosten». Entsprechend sieht er sein Unternehmen durch die neue Praxis im Nachteil. Für Minder ist das ein Bruch mit dem bisherigen Verständnis von Swissness: «Wenn ein Schuh in Asien produziert wird, aber ein Schweizer Kreuz trägt, was bedeutet dieses Kreuz dann überhaupt noch?» Er fürchtet eine Verwässerung der Swissness zu einem reinen Marketing-Label.
Minder warnt deswegen vor einer «Verwässerung». Besonders kritisch sieht er die Auswirkungen auf das heimische Gewerbe: Echtes Schweizer Handwerk verliere dadurch massiv an Wert. «Mit dieser neuen Regelung werden auch viele andere Branchen in Mitleidenschaft gezogen», es handle sich einfach um «echten Konsumenten-Betrug».
Die Angelegenheit ist also Juristenfutter. Auch wenn andere Branchen mit dem IGE-Coup gut leben könnten (inklusive Künzli Swissschuh), wird die Schweizer Schuh-Branche vermutlich intervenieren. Jetzt braucht es viel Geduld, bis der Instanzenweg, wenn er denn wirklich bestritten wird, abgeschlossen sein wird.
Das Markenschutzgesetz und die Markenschutzverordnung
Im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz oder MSchG, SR 232.11) steht: «Nicht Teil der Herstellungskosten sind die Verpackungs- und Transportkosten, die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die Marketing- und Servicekosten. Bei der Berechnung der Herstellungskosten nach der Swissness-Gesetzgebung darf die Gewinnmarge nicht berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Herkunftskriterien tragen der besonderen Art einer Ware Rechnung und unterteilen die Waren in drei Kategorien: Naturprodukte, Lebensmittel und industrielle Produkte. Zusätzlich gibt es eine Kategorie für Dienstleistungen.
Bei industriellen Produkten müssen mindestens 60% der Herstellungskosten (einschliesslich Forschungs- und Entwicklungskosten) in der Schweiz anfallen. Auch bei diesen Waren muss die Tätigkeit, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz stattfinden. Auf jeden Fall muss ein ‹physischer› Fabrikationsschritt am Herkunftsort durchgeführt werden. Für diese Kategorie von Waren enthält das Gesetz ebenfalls mehrere Ausnahmen: Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Rohstoffe und Halbfabrikate, die in der Schweiz nicht verfügbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen aus der Berechnung auszuschliessen.»
Das IGE hat für eine genaue Berechnung eines Einzelfalls einen Excel-basierten «Swissness-Kalkulator» als Hilfsmittel aufbereitet.
Die Markenschutzverordnung (MSchV) enthält neu weitere Ausnahmen und flexible Regelungen, insbesondere:

* KMU sind erfolgreicher, wenn sie ihren Mitarbeitenden mehr Handlungsspielräume geben. * Weitere wichtige Hebel sind das Zugehörigkeitsgefühl und eine sinnstiftende Arbeit, die an das Können angepasst ist, erklärt die HSG-Professorin Isabella Hatak im Interview-Teil. * Das betrifft auch die «Generation Z», die nicht anders ist als andere, aber ihre Bedürfnisse klarer formuliert.

* Die Migros Ostschweiz hat im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 2,4 Milliarden Franken erzielt. * Bereinigt um den Wegfall der Fachmarkt-Umsätze, entspricht dies einer Steigerung von 1,5 Prozent. * Der Gewinn beträgt 68 Millionen Franken.

* Mit einer symbolischen Grundsteinlegung feierte die HS Investment AG, dass ihre Vision nun sichtbar wird. * Die erste Etappe für das grösste Wohnbauprojekt aller Zeiten in Weinfelden ist gestartet. * Es weist eine Investitionssumme von rund 130 Millionen Franken auf und umfasst 300 Wohnungen.